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Veränderung beim Ausbildunsgbonus
Ausnahme: Der Ausbildungsbonus kann weiterhin bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn Jugendliche eingestellt werden, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich weiterhin grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet.
Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeberservice.
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