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Hygiene in der Gastronomie
Für Unternehmer im Gastgewerbe hatte die Lebensmittelhygiene schon immer einen hohen Stellenwert. Folgende Informationen sind für die Umsetzung der neuen gesetzlichen EU-Vorschriften eine wertvolle Hilfe.
Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Diese regelt in § 4 die Schulungspflicht für Mitarbeiter und Unternehmer. Nach der LMHV dürfen leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung über die nötigen Fachkenntnisse verfügen.
Der DEHOGA Bundesverband hat eine Broschüre mit „Leitlinien für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie“ - auf deutsch und italienisch - herausgegeben. Zu bestellen unter
www.dehoga-shop.de. Mitglieder erhalten einen Vorzugspreis.
Ein ausführliches Merkblatt mit dazugehörigen Checklisten gibt es auch im Online-Materialdienst des „Mitglieder-Service“ unter dem Stichwort: "Hygiene-Checklisten".
Hygieneschulung für Sie und Ihre Mitarbeiter? Die DEHOGA Akademie bietet eine „kleine Hygieneschulung“ und ein Seminar zur Umsetzung der Hygienepraxis an. Mehr Informationen unter www.dehoga-akademie.de.
- Welche Zusatzstoffe müssen auf der Speisekarte oder Aushängen angegeben werden?
- Müssen aufgrund der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Zutaten, die allergische Reaktionen auslösen können, auf der Speisekarte angegeben werden?
- Muss der Gastwirt, der Speiseöl als Bratfett oder Salatöl verwendet das aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt worden ist, dies in seiner Speisekarte angeben?
- Ist der Gastronom auch bei mitgebrachtem Kuchen (bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen) für eventuelle Schäden z. B. Salmonellenvergiftung verantwortlich?
Welche Zusatzstoffe müssen auf der Speisekarte oder Aushängen angegeben werden?
Eine Liste mit ausführlichen Hinweisen und Erklärungen finden Sie im Online-Materialdienst des „Mitglieder-Service“ unter dem Stichwort „Zusatzstoffe“.
Müssen aufgrund der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Zutaten, die allergische Reaktionen auslösen können, auf der Speisekarte angegeben werden?
Nein. Denn bislang müssen nur verpackte Lebensmittel die neue Allergenenkennzeichnung tragen. Das heißt, für unverpackte Lebensmittel gilt die Allergenenkennzeichnung bislang noch nicht. Weitere Informationen finden Sie im Online-Materialdienst des „Mitglieder-Service“ unter dem Stichwort „Zusatzstoffe“.
Muss der Gastwirt, der Speiseöl als Bratfett oder Salatöl verwendet das aus gentechnisch veränderten Sojabohnen hergestellt worden ist, dies in seiner Speisekarte angeben?
Ja. Seit dem 18.04.2004 müssen Lebens- und Futtermittel, die direkt aus genmanipulierten Pflanzen hergestellt werden, mit einem entsprechenden Hinweis auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Unverpackte Ware muss ebenfalls mit einem deutlichen Vermerk versehen werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Online-Materialdienst des „Mitglieder-Service“ unter dem Stichwort „Gentechnik“.
Ist der Gastronom auch bei mitgebrachtem Kuchen (bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen) für eventuelle Schäden z. B. Salmonellenvergiftung verantwortlich?
Ja. Nach dem Produkthaftungsgesetz muss er für jeden Schaden einstehen, der durch die Verabreichung von Produkten in seinem Betrieb an die Gäste entsteht. Dies gilt auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Informationen, wie Sie sich dagegen absichern können, gibt es im Online-Materialdienst des „Mitglieder-Service“ unter dem Stichwort „Salmonellen“.
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