Weniger Spielautomaten

Gaststättenbetreiber mit Spielautomaten müssen sich auf Einnahmeverluste einstellen. Mit dem neuen bundesweiten Glücksspielstaatsvertrag soll die zulässige Höchstzahl von Spielautomaten von drei auf zwei pro Gaststätte gesenkt werden.

Das kündigte der Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), am 8. August in Mainz an. Der DEHOGA kritisierte das Vorhaben. Besonders für kleine Kneipen stelle es - nach dem Rauchverbot - eine weitere Belastung dar. Für den Vorsitzenden der Fachgruppe Gastronomie, Waldemar Fretz, ist die Begründung: „Ein Verbot von Glücksspielautomaten in Gaststätten kann das Problem der Spielsucht nicht lösen, zumal zum Beispiel im Internet diese Form des Spielens ganz andere Dimensionen annimmt.“ Außerdem sei in einer Gaststätte eine soziale Kontrolle durch den Wirt und andere Gäste gegeben, in Spielhallen und im Internet dagegen nicht. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll im Dezember 2011 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet und wohl bis Frühling 2012 in den Parlamenten ratifiziert werden. Für die Verringerung der Automatenzahl in Gaststätten wird eine mehrjährige Übergangsfrist erwartet.

In vielen Lokalen haben die aufgestellten Spielautomaten große wirtschaftliche Bedeutung. Sie helfen den Betreibern, die Miete aufzubringen. Foto: Pixelio/M.Horn
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