Vorsicht: unseriöse Angebote

Bei den Geschäftsstellen des DEHOGA häufen sich in starkem Maße die Fälle, in denen Gastronomen übereilt irgendwelche Formulare unterzeichnet und meist sogar noch mit dem Firmenstempel versehen haben. Meist handelt es sich um irgendwelche Angebote von Firmen, die den Betrieb in bestimmte Verzeichnisse im Internet eintragen wollen oder Anzeigen in verschiedenen Druckwerken versprechen. Beides ist für die Betroffenen dann oft nutzlos und vor allem sehr teuer.

Schon die fette Überschrift erweckt nicht selten den Eindruck, es handle sich um ein amtliches Schreiben. Auf den ersten Blick scheint es sich auch nur um die kostenlose Korrektur oder Ergänzung der betrieblichen Daten in einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis zu handeln. Nur wenige machen sich die Mühe, das gesamte Kleingedruckte zu lesen, woraus sich dann die Verpflichtung ergibt, für zwei oder manchmal sogar drei Jahre mehrere tausend Euro an diese Firma zu bezahlen. Jeder Unternehmer sollte sich im Klaren darüber sein, dass er mit seiner Unterschrift einen rechtsgültigen Vertrag schließt. Entgegen weit verbreiteter Ansicht steht ihm auch keinerlei Widerrufsrecht zu. Wichtig: Mit der Unterschrift ist ein Vertrag grundsätzlich rechtsgültig.

Ein lukratives Geschäft

Die Vielzahl derartiger Angebote, die Gastwirte und Hoteliers in ihrem Fax oder Briefkasten vorfinden, zeigt, dass diese Bauernfängerei ein lukratives Geschäft ist. Diese Firmen verdienen viel Geld auf Kosten gutgläubiger Kleinunternehmer, die meist gar nicht die Zeit haben, das Kleingedruckte genau durchzulesen und zu prüfen, ob nicht vielleicht doch bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Teilweise unterschreiben auch Angestellte und verwenden den Firmenstempel. Wer den Firmenstempel nicht unter Verschluss hält, muss damit rechnen, dass auch die Angestellten verbindliche Geschäfte zu Lasten des Unternehmers abschließen können. Gleiches gilt für Briefbögen des Unternehmens. Hier kann der Empfänger davon ausgehen, dass der Angestellte, der Zugang zu Geschäftspapier und Stempel hat, auch bevollmächtigt ist, derartige Verträge abzuschließen.

Druck durch Inkassounternehmen

Wer nicht bezahlt, erhält nach ein bis zwei Mahnungen meist ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Danach wird noch mehr Druck aufgebaut, indem ein Anwaltsbüro eingeschaltet wird, das dann sogar mit Schufa-Einträgen und Klage droht. So mancher verliert dann die Nerven und bezahlt dennoch. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man handeln und binnen zwei Wochen den Widerspruch zurücksenden. Der DEHOGA kann hier nur den Rat geben, nichts zu unterschreiben, was man nicht genau durchgelesen hat. Wenn dann doch eine Unterschrift geleistet wurde, sollte man das Risiko eingehen, dennoch nicht zu bezahlen und sich durch solche Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Zumindest bisher gibt es kaum Klagen dieser Firmen, denn damit gehen diese das Risiko ein, dass ein Gericht die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung feststellt. Solche Urteile verbreiten sich in Windeseile im Internet und würden das Geschäft verderben.

Sollte dennoch eine Klage eingehen, ist das Kostenrisiko eines Prozesses überschaubar. Mit dieser Warnung soll nicht sämtliche Werbung verteufelt werden. Es gibt durchaus bekannte Internetseiten, die die eigene Marketingstrategie unterstützen können. Aber „Gelbe Seiten“ sind etwas anderes als „Gelbes Branchenbuch“. Man sollte sich die Seiten, die man bewerten möchte, vorher genau anschauen und im Internet Informationen über die Firma einholen, mit der man einen Vertrag abschließen will. Es gibt zahlreiche „Friedhöfe“ im Internet oder irgendwelche wahllos verschickte oder ausgelegte Anzeigenblätter, die keinen einzigen Gast bringen. Wer sich unsicher ist kann als Mitglied des DEHOGA jederzeit eine kostenlose Beratung auf den Geschäftsstellen einholen. (bru)

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