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„Tourismus für alle“ gefordert
Fischer berichtete, dass der DEHOGA die erste branchenweite Vereinbarung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz eingeführt hat und ein System an Klassifizierungen und Symbolen entworfen, das von Hoteliers und Gaststättenbetreibern genutzt werden kann, um nach außen zu dokumentieren, für wen ihre Betriebe geeignet sind.
Bei der Veranstaltung in Tübingen musste sich der DEHOGA-Präsident allerdings auch der Kritik stellen, dass gastgewerbliche Betriebe – selbst wenn sie barrierefreie Merkmale haben – dies viel zu selten zum Beispiel auf ihrer Internetseite auch kommunizieren.
Bei dem von Fischer angesprochenen System, steht Barrierefreiheit nicht nur für Personen mit Gehbehinderungen (z.B. Rollstuhlfahrer), sondern auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Seit 2005 gibt es die Zielvereinbarung zwischen dem DEHOGA-Bundesverband, dem Hotelverband Deutschland (IHA), und mehreren Behindertenverbänden zur Schaffung, Umsetzung und Überprüfung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie mit Kategorien von A bis E für Gäste mit unterschiedlichen Handycaps.
Und so sehen die einzelnen Kategorien aus.
Kategorie A für Gäste mit einer Gehbehinderung, mit stufenlosem Zugang zu den Zimmern und dem Gastronomiebereich, mindestens 80 cm breiten Türen und ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
Kategorie B für Rollstuhlfahrer, die gehunfähig sind, mit mindestens 90 cm breiten Türen, Fluren zu Aufzügen, Zimmern und sonstigen Einrichtungen mit einer Mindestbreite von 150 cm, für Rollstuhlfahrer nutzbare Zimmer und Bewegungsfläche am Waschbecken und Dusche (mindestens 150 x 150 cm).
Kategorie C für sehbehinderte und blinde Gäste mit hell und blendfrei ausgeleuchteten Eingangsbereichen, Fluren und Treppen, gutem Hell-Dunkel-Kontrast bei Schildern sowie Ausstattungs- und Möblierungselementen, die kontrastreich markiert und ertastbar sind.
Kategorie D für gehörlose und schwerhörige Gäste u.a. mit einer induktiven Höranlage an der Rezeption.
Kategorie E für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, wenn die Betriebe alle Voraussetzungen der Kategorien A bis D erfüllen.
Im September 2010 haben Unternehmer und Behindertenverbände diese Zielvereinbarung weiterentwickelt und um eine neue Informationskategorie A-i ergänzt. Die Kategorie "A-i" gilt für Hotels und Restaurants, die auf bestimmte Bedürfnisse von gehbehinderten Gästen eingestellt sind, ohne die strengen Kriterien der Zielvereinbarung komplett zu erfüllen.
Mehr Infos unter www.dehoga-tourismus.de
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