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Schallschutzleitlinie für Discotheken in Arbeit
Die Leitlinie wird wichtige Hintergrundinformationen zum Thema Musiklautstärke und ihre Folgen enthalten, aber vor allen Dingen die rechtlichen Anforderungen sowie eine Vielzahl von Praxistipps und Handlungsempfehlungen zum präventiven Schallschutz bei der betrieblichen Ausstattung, Wandverkleidung oder Soundanlage aufzeigen.
„Bereits mit einfachen baulichen und einrichtungsspezifischen Schallschutzmaßnahmen nach dem neuesten Stand der Wissenschaft kann ein wesentlicher Beitrag zum Gesundheitsschutz geleistet werden“, unterstreicht Projektleiter Thomas Fritsch von der BGN die Praxisnähe zahlreicher technischer Möglichkeiten.
„Jährlich strömen etwa 80 bis 90 Millionen Gäste in die circa 2000 Clubs und Discotheken in Deutschland. Wir wollen, dass diese Menschen auch weiterhin in unseren Betrieben Spaß haben und keinen Schaden durch zu hohe Lautstärken nehmen“, macht erklärt Henning Franz, Präsident des BDT im DEHOGA Bundesverband, deutlich und verweist auf die vielfältigen Aktivitäten des BDT zu diesem Thema.
„Die Schallschutzleitlinie des BDT ist die konsequente Fortführung des vor einigen Jahren eingeführten DJFührerscheins“, freut sich Prof. Brigitte Schulte-Fortkamp, Professorin für Sozio- und Psychoaktustik an der Technischen Universität Berlin.
Hygieneoffensive


















