Gericht reduziert Lizengebühr für CNN

Ein Düsseldorfer Hotel hat sich erfolgreich gegen zu hohe Lizengebühren des Nachrichtensenders CNN gewehrt. Das Verfahren, das wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung vom DEHOGA-Bundesverband, den DEHOGA-Landesverbänden und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterstützt wurde, wurde vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im vorliegenden Fall hat CNN gegen das Flughafenhotel nur noch einen Anspruch von 0,19 Euro pro Zimmer/Jahr für die Weitersendung des Programms auf die Hotelzimmer.

Das Urteil des OLG München bestätigt die rechtlichen Bedenken der Verbände und stellt einen wichtigen Erfolg der deutschen Hotellerie gegen die ausufernde Gebührenbelastung durch urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen dar. Den Beherbergungsbetrieben wurde hierdurch in den letzten Jahren eine Belastung von mindestens 46 Millionen Euro erspart!

Zum Hintergrund:
CNN ist bereits im Jahr 2003 an zahlreiche Hotelbetriebe herangetreten und forderte eine Gebühr in Höhe von 29,20 Euro pro Zimmer/Jahr für die Hotelweitersendung des CNN-Programms. Die Verbände lehnten diese utopische Forderung als völlig unangemessen ab und empfahlen den Verbandsmitgliedern keine Zahlung an CNN zu leisten. CNN ging sodann vor die urheberrechtliche Schiedsstelle, die immerhin noch 1,00 Euro pro Zimmer/Jahr für angemessen hielt.

Das OLG München hingegen sprach jetzt CNN nur noch 0,19 Euro pro Zimmer/Jahr zu, wobei hier die Lage des Hotels am Flughafen und die damit verbundene größere Anzahl fremdsprachiger, ausländischer Gäste/Geschäftsreisende, die das Programm CNN nachfragen, von Bedeutung war. Die marktübliche Gebühr liegt daher deutlich unter den hier zugesprochenen 0,19 Euro.

Die Hotels, die der Verbändeempfehlung in den letzten Jahren nicht gefolgt sind und an CNN gezahlt haben, ist anzuraten, umgehend die abgeschlossenen Verträge zu kündigen. Ob Rückzahlungsansprüche gegen CNN bestehen, ist strittig.

Weiterhin ist zu begrüßen, dass das OLG München auch eine Gesamtbelastungsgrenze in Höhe von 25,00 Euro pro Zimmer/Jahr für die Hotelweiterleitung festgeschrieben hat. Diese Grenze dürfte die Position der Hotellerie gegenüber den Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen deutlich verbessern.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob und auf welche Art und Weise CNN seinen Anspruch gegen die Hotellerie in Deutschland durchsetzen wird.

DEHOGA-Mitglieder können sich bei Fragen an ihre zuständige Geschäftsstelle oder an die Fachgruppe Tourismus und Hotellerie wenden.

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