Schankanlagen – wie man alles richtig macht

Sie ist keine Vorschrift, aber sie gibt Rechtssicherheit und sie ist eine handfeste Hilfe für die Praxis: die berufsgenossenschaftliche Regel »Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen«. Erarbeitet hat sie der Arbeitskreis »Getränkeschankanlagen, vorgestellt wurde sie beim Fachkongress der Fachgruppe Gastronomie von Klaus Dörsam, der bei der Berufsgenossenschaft Narungsmittel und Gaststätten für Prävention zuständig ist.

Klaus Dörsam

Die von der BGN auf ihrer Internetseite zum kostenlosen Download eingestellte Regel enthält Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen. Sie einzuhalten ist nach Dörsams jahrelanger Erfahrung schon deshalb ratsam, weil viele Unfälle im Zusammenhang mit Schankanlagen tödlich verlaufen können. In dem umfangreichen Dokument sind alle für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen relevanten Vorschriften in konkrete Handlungshilfen für die Praxis umgesetzt.

Neben allgemeinen Anforderungen sind vor allem die speziellen sicherheitstechnischen Maßnahmen aufgeführt, die der Betreiber von Getränkeschankanlagen bei deren Errichtung und Betrieb beachten muss. Er hat damit alles auf einen Blick in einer Schrift. Und wenn er die Empfehlungen in der BG-Regel beachtet, kann er davon ausgehen, dass er die in den Vorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Wichtig sei es, so Dörsam, dass der Unternehmer eine Gefährungsbeurteilung für seine Anlage erstelle und auch dabei ist ihm die BGN behilflich – mit einem Programm, das ebenfalls im Internet zum Download bereitgestellt ist: http://getraenkeschankanlagen.portal. bgn.de

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