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Sperrzeit-Regelung: Mehr Freiraum und weniger Gebühren
Überall dort, wo es keine abweichende kommunale Sperrzeiten-Regelung gibt, gilt seither Folgendes: Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Sie endet immer um 6 Uhr. Gegenüber der früheren Regelung bedeutet dies eine Sperrzeiten-Verkürzung um eine Stunde unter der Woche und um zwei Stunden am Wochenende. In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht zum Fastnachtsdienstag und in der Nacht zum 1. Mai beginnt sie erst um 5 Uhr.
Städte können Abweichung beschließen
Die Gaststättenverordnung des Landes gibt allerdings nur den allgemeinen Rahmen für die Sperrzeiten vor, von dem die Kommunen gegebenenfalls abweichen können. Dann muss der Gemeinderat eine eigenen Gaststättenverordnung beschließen. Die Abweichungen müssen begründet werden. In zahlreichen Städten und Gemeinden wurden die Vorgaben aus Stuttgart aber schon umgesetzt.
Keinen Grund zu einer abweichenden Regelung sahen beispielsweise die Verantwortlichen in Aalen. Die Gastronomen freut es: „Davon hat kein Wirt einen Nachteil. Im Gegenteil. Jetzt entfällt die Einzelgenehmigung bei Hochzeiten oder anderen Festen“, wird der DEHOGA-Kreisvorsitzende Hans Stärk zitiert. Ein fünfstelliger Betrag werde der Stadt Aalen dadurch pro Jahr entgehen, schätzt Joachim Schürg, der Leiter des Ordnungsamtes.
Auch in Lörrach wurde die Regelung aus der Gaststättenverordnung des Landes übernommen, wenn auch mit einem gewissen Vorbehalt: „Dies kann funktionieren, wenn auf die Belange der Anwohner Rücksicht genommen wird“, zitiert der Südkurier Ilona Oswald, die Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste im Lörracher Rathaus.
Ähnlich in Schramberg: Dort wurde die neuen Reglung zwar übernommen, doch das Rathaus will erst einmal beobachten, wie sich diese Regelung bewährt.
Optimistischer ist man in der Breisgaumetropole Freiburg an das Thema herangegangen. Dort rechnet man nicht damit, dass es wegen der Sperrzeitverkürzung zu Problemen in der Stadt kommt– etwa, weil es nachts lauter wird: „Andere Bundesländer haben diese Regelung schon länger und dort ist das Abendland auch nicht untergegangen", zitiert die Badische Zeitung Walter Rubsamen, den Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung im Freiburger Rathaus. Und DEHOGA-Vorsitzender Hansjörg Dattler kommentiert: „Wir sind sehr froh darüber, auch weil es die Arbeit für die Gastronomen entbürokratisiert.“ Und die Wirte weniger Geld kostet: Rund 58.000 Euro hat die Stadt im vergangenen Jahr durch Gebühren für Sperrzeitverkürzungen eingenommen.
Diese Gebühren sparen auch die Gastwirte in den Städten Singen und Überlingen, die ohne Wenn und Aber die Neuregelung übernommen haben. Dazu konnten sich die Stadträte in Meersburg nicht durchringen: Allein eine Verlängerung der Schankzeit in der Außengastronomie schien ihnen als Zugeständnis an das veränderte Freizeitverhalten der Bürger und Urlauber vertretbar. Um 24 Uhr - eine Stunde später als bisher – werden in den Straßencafés die Tische hochgeklappt. Das ist auch das Ergebnis einer Gemeinderatsberatung in der Bodenseegemeinde Bodman: Drinnen bleibt es wie bisher, draußen dürfen die Gäste eine Stunde länger sitzen bleiben – bis 24 Uhr.
Ausnahme für Heidelberger Altstadt
Völlig unterschiedlich gehen die beiden Nachbarstädte im Rhein-Neckar-Kreis mit der neuen Regelung um. Mannheim folgt dem Land: „Wir begrüßen grundsätzlich die sich aus der Neufassung der Gaststättenverordnung ergebende Rechtslage und wenden diese 1:1 an“, so Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Mannheim.
In Heidelberg hat der Gemeinderat dagegen beschlossen, die neue Sperrzeitregelung nur eingeschränkt zuzulassen. Während die neue Verordnung in den anderen Stadtteilen angewandt wird, bleibt in der Altstadt alles beim Alten. Grund sind die seit Monaten andauernden massiven Beschwerden von Bewohnern.
Im Großraum Stuttgart gilt meist die liberalisierte Regelung des Landes, weil Städte wie Stuttgart, Esslingen, Pforzheim, Böblingen, Backnang, Waiblingen, Fellbach und Ludwigsburg keine eigene Gaststättenverordnung haben.
Alle anderen Bundesländer gehen bei der Sperrzeit-Regelung inzwischen weiter als Baden-Württemberg: Sie haben die Sperrzeit entweder komplett abgeschafft oder auf eine Stunde (5 bis 6 Uhr) reduziert. (ek)
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