Warum der DEHOGA kommunale Bettensteuern ablehnt Argumente gegen Pläne zur Schaffung von „Kulturabgaben“

In zwei großen Städten des Landes – Stuttgart und Mannheim – diskutieren Kommunalpolitiker die Einführung einer Hotel-Bettensteuer: Hotels sollen einen Teil ihres Umsatzes als „Kulturabgabe“ an die Stadt abführen – der Stuttgarter Verwaltungsbürgermeister Murawski (Grüne) spricht ausdrücklich von einem Ausgleich für die Mehrwertsteuer-Reduzierung, der er als „unverdientes Steuergeschenk“ bezeichnet. Der DEHOGA wehrt sich und bezieht klar Position. Nachfolgend lesen Sie die zentralen Argumente des Verbandes:

Die Einführung von kommunalen Sondersteuern für die Hotellerie als Gegenprogramm zur Mehrwertsteuersenkung würde nicht nur die Investitionskraft der Betriebe schwächen, sondern auch die Einstellung von zusätzlichen Auszubildenden und Mitarbeitern behindern. Foto: DEHOGA

Eine kommunale Bettensteuer konterkariert den Sinn des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.

Sie wird dafür sorgen, dass die positiven Effekte – insbesondere Investitionen vor Ort – nicht stattfinden können. Bereits die Diskussion über das Thema richtet Schaden an, weil sie Unsicherheit schafft und das Vertrauen der Unternehmer in die Berechenbarkeit und Stabilität der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zerstört. Wer damit rechnen muss, dass Spielräume, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, ggf. durch eine kommunale Sonderabgabe wieder aufgezehrt werden, wird wünschenswerte Investitionen zurückstellen oder auf sie verzichten. Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, sollten die Kommunen die positiven Effekte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auch im eigenen Interesse zur Entfaltung kommen lassen.

Die Erhebung einer solchen Steuer wäre mit erheblichem büroraktischem Aufwand verbunden, da zusätzlich zum geteilten Steuersatz in der Hotellerie noch die kommunale „Bettensteuer“ bzw. „Kulturabgabe“ ausgewiesen werden müsste.

Das Herausgreifen einer einzelnen Branche, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entlastetworden ist, und ihre Belastung mit einer „Strafsteuer“ ist diskriminierend und völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen – nicht nur die Hotellerie. Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigene Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zur rechtfertigen. Sie offenbart vielmehr den Neid- Charakter der vorgeschlagenen Maßnahme.

Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beherbergungsbranche ist eine kommunale „Bettensteuer“ nicht zu verkraften.

Die Erhebung einer solche Steuer oder Abgabe würde letztlich die Gäste treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastung in Form höherer Preise an die Gäste weiterzugeben. Dies wäre ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die einheimische Tourismuswirtschaft.

Fazit: Der DEHOGA wird sich mit allen Mitteln – politisch und rechtlich – gegen die „Bettensteuer-Pläne“ auf kommunaler Ebene zur Wehr setzen.