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Junge Liberale: Weg mit dem Tanzverbot

- Paradox: Die Diskotheken und Tanzlokale im Land dürfen in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwar bis 5 Uhr morgens geöffnet haben, ab drei Uhr in der Früh müssen sie ihren Gästen allerdings das Tanzen verbieten. Das gilt auch für Gastwirte, bei den Hochzeiten oder andere Feiern stattfinden.
Für den DEHOGA gilt das vor allem nach der Liberalisierung der Sperrzeit durch das Land: In der Nacht von Samstag auf Sonntag dürfen die Betriebe jetzt zwar bis 5 Uhr morgens öffnen, ab drei Uhr in der Früh müssen sie ihren Gästen allerdings das Tanzen verbieten. Das gilt für die rund 600 Diskotheken ebenso wie für Tanzlokale und Gaststätten, in den zum Beispiel Hochzeiten und andere Feiern stattfinden. Darüberhinaus ist das Tanzen in Baden- Württemberg an 18 Feiertagen verboten. Die Einzelregelungen für die verschiedenen Feiertage sind dabei zum Teil recht unterschiedlich gestaltet. An Karfreitag und Totensonntag ist es zudem verboten, überhaupt Musik abzuspielen.
Mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Tanzverbote auch an diesen Feiertagen stoßen die Jungen Liberalen nach Darstellung der Tageszeitung „Die Welt“ bei der CDU-Landtagsfraktion allerdings auf Granit: „Es gibt keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern“, zitiert das Blatt Fraktionschef Peter Hauk. Auch im Staatsministerium heißt es: „Es gibt keinerlei Überlegungen der Landesregierung, an dem Feiertagsgesetz etwas zu ändern.“
Der Sprecher des Erzbistums Freiburg, Robert Eberle, erklärte der Zeitung: „Es gibt viele gute Gründe, den Ausverkauf der Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und tragen, zu verhindern. Den Menschen und dem, was unser Leben als Mensch auszeichnet, wäre mit Diskofieber am Karfreitag sicher nicht gedient.“
Dem DEHOGA geht es allerdings bei seiner langjährigen Forderung nach Abschaffung des Tanzverbotes nicht um Diskofieber am Karfreitag. Der Verband will das Tanzverbot am Wochenende an die verkürzte Sperrzeit angepasst sehen. Dass die etwa 600 Diskotheken im Südwesten am Sonntagfrüh zwar bis 5 Uhr morgens geöffnet sein dürfen, aber um 3 Uhr ihren Gästen das Tanzen verbieten sollen, ist nach Meinung des DEHOGA bürokratisch und unzeitgemäß.
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