DEHOGA lehnt Bettensteuer für Hotels ab

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA lehnt die Einführung einer Bettensteuer für Hotels, über die einige Kommunen und Städte zurzeit nachdenken, kategorisch ab. Eine solche Abgabe konterkariert den Sinn des erst im vergangenen Dezember in Berlin verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Positive Effekte durch die Mehrwertsteuerentlastung in der Hotellerie werden so schon im Vorfeld zunichte gemacht.

Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 wurde den Hotelbetriebe in Deutschland eine große Belastung genommen. Mit der Mehrwertsteuersenkung wurde endlich Steuergerechtigkeit und Chancengleichheit für die deutsche Hotellerie gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern geschaffen. Denn in 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten galten bereits seit langer Zeit reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Die längst überfällige Entlastung lässt den Hoteliers in Deutschland Spielräume, um zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und neue zu schaffen sowie ihren Gästen attraktive Preise bieten zu können.

Die jetzigen Überlegungen der Kommunen, die Hoteliers mit einer Bettensteuer zu belasten, schaffen Unsicherheit bei den Unternehmern und stören das Vertrauen in die Berechenbarkeit und Stabilität der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Denn wie jeder Unternehmer braucht auch ein Hotelier ein Mindestmaß an Investitionssicherheit. Wer damit rechnen muss, dass Investitionsspielräume, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, unter Umständen durch eine kommunale Sonderabgabe beschnitten werden, wird wünschenswerte Investionen zurückstellen oder auf diese ganz verzichten. Alle positiven Impulse für die Wirtschaft vor Ort sowie für den lokalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt werden durch die neue Abgabe zunichte gemacht. Außerdem belastet die „Bettensteuer“ auch die Gäste mit Mehrkosten. Dies ist für den Hotel- und Gaststättenverband inakzeptabel.

Darüber hinaus sieht der DEHOGA in dem Herausgreifen einer einzelnen Branche, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entlastet worden ist, und jetzt mit einer kommunalen Abgabe wieder belastet werden soll, eine deutliche Diskriminierung. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist für den Verband nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen. Andererseits trägt auch die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen erheblich zur Belebung des Tourismus und der Wirtschaft bei. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen.

Vor dem Hintergrund der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich speziell die Stadthotellerie derzeit befindet, ist eine kommunale „Bettensteuer“ nicht zu verkraften. Das rückläufige Tagungs- und Geschäftsreiseaufkommen hat in der Branche zu hohen Umsatzrückgängen geführt. Angesichts dieser wirtschaftlichen Gesamtsituation würde die Belastung der Hotellerie mit einer Sonderabgabe nicht nur zum Verzicht auf Investitionen, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zum Verlust weiterer Arbeitsplätze in der Branche führen.

Ebenfalls hat der Hotel- und Gaststättenverband erhebliche rechtliche Bedenken gegenüber der Einführung einer neuen Steuer oder Abgabe, deren Bemessungsgrundlage eine Hotelübernachtung ist.

Die von den Kommunen und Städten geplante Besteuerung der Übernachtung soll im Gegensatz zu einer Kurabgabe oder Kurtaxe, die mit einer gewissen Gegenleistung verbunden ist, als örtliche Aufwandsteuer ganz ohne jegliche Gegenleistung erhoben werden.

Außerdem kann aus dem Kommunalabgabengesetz geschlossen werden, dass der Gesetzgeber die Belastung des Tourismus durch kommunale Abgaben an bestimmte, grundlegende und zu erfüllende Bedingungen geknüpft hat. Hinsichtlich des Kurbeitrags bzw. der Kurtaxe ist dies u.a. die staatliche Anerkennung als Kurort. Auch für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags hat der Gesetzgeber Bedingungen aufgestellt, die in einer bestimmten Bedeutung des Fremdenverkehrs innerhalb der Kommune liegen.

Dass die einschlägigen Kommunalabgabengesetze eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine wie von den einzelnen Städten und Kommunen geplante Aufwandsteuer bildet, sei mehr als zweifelhaft und dürfte auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unhaltbar sein.

Der Hotel- und Gaststättenverband wird im Sinne seiner Mitglieder alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die Einführung einer Bettensteuer für Hoteliers zu verhindern.