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Bayern bekommt striktes Rauchverbot
Die Wahlbeteiligung lag nach dem vorläufigen Endergebnis bei 37,7 Prozent und damit deutlich niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen üblich. Anders als dies z. B. in der baden-württembergischen Landesverfassung geregelt ist, musste in Bayern aber kein bestimmtes Mindestquorum erreicht werden. Auf diese Weise tritt dort nun das strengste Rauchverbot in ganz Deutschland in Kraft, obwohl effektiv weit weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Bevölkerung dafür gestimmt hat. Konkret bedeutet dies: Das Rauchen ist ausnahmslos in allen öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Es gibt keine Ausnahmen mehr, auch nicht für getränkeorientierte Gaststätten unter 75 Quadratmetern, für Nebenräume sowie für Fest-, Bier- und Weinzelte. Darüber hinaus ist das Rauchen zukünftig auch in geschlossenen Gesellschaften und Raucherclubs untersagt.
„Das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern ist selbstverständlich zu akzeptieren, denn es steht im Einklang mit der dortigen Verfassung“, betont Peter Schmid, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg. Der DEHOGA Baden-Württemberg sehe sich angesichts der geringen Wahlbeteiligung jedoch in seiner Haltung bestätigt: „Die Mehrheit der Menschen will kein striktes Verbot, sondern eine tolerante Lösung, die einerseits ein hohes Niveau beim Nichtraucherschutz sichert, andererseits aber Raucher nicht völlig ausgrenzt.“ Man gehe deshalb davon aus, dass die Entscheidung in Bayern für Baden-Württemberg keine Folgen habe. Schmid: „Das baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz erlaubt kleinen Einraum-Gaststätten, sich unter bestimmten Bedingungen zur Rauchergaststätte zu erklären. Größere Gaststätten haben die Möglichkeit, einen Nebenraum für Raucher zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Regelung sollte es bleiben, denn sie bewährt sich in der Praxis.“ Wer Wert darauf lege, in rauchfreier Luft zu speisen, finde überall im Land ein großes, vielfältiges Angebot – kein Gast werde heute im Restaurant zum Passivrauchen gezwungen.
In Baden-Württemberg liegen die Hürden für eine Gesetzgebung durch das Volk deutlich höher als in Bayern: Volksabstimmungen sind hierzulande nur dann erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten zustimmt. Auch bei der zweiten Plebiszit-Variante, die die Landesverfassung vorsieht – dem Volksentscheid – müsste mindestens ein Drittel der Wahlbrechtigten mit Ja stimmen.
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